Herausforderungen Durch den Klimawandel sind sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sowie für den Naturschutz zu erwarten.
Direkte Auswirkungen können beispielsweise (ggf. zusätzliche) Beeinträchtigungen bestehender Ökosysteme und Habitate sowie der darin lebenden Arten und Populationen sein. Diese können sich zum Beispiel für wasserabhängige Ökosysteme und Arten aus der zu erwartenden, zunehmenden Trockenheit im Sommerhalbjahr ergeben. Weiterhin ist generell mit räumlichen Verlagerungen potenzieller Lebensräume für Arten und Populationen zu rechnen.
Indirekte Auswirkungen können sich aus Anpassungs- oder Klimaschutzmaßnahmen anderer Bereiche ergeben. Das kann zum einen Konflikte u. a. bei der konkurrierenden Nutzung von Ressourcen oder Flächen betreffen. Zum anderen ergeben sich jedoch ebenso Synergiepotenziale u. a. bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen zum Erosionsschutz. Dadurch kann die landschaftsstrukturelle Vielfalt erhöht oder die stoffliche Belastung wassergebundener Ökosysteme verringert werden.
Der Notwendigkeit für entsprechende Anpassungsreaktionen betroffener Ökosysteme und Arten stehen dabei vielfach eine beeinträchtigte Anpassungsfähigkeit (bspw. durch geschwächte Populationen) sowie Anpassungsbarrieren (bspw. durch eine fragmentierte und intensiv genutzte Landschaft) entgegen.
Im strategischen Thema Naturschutz werden Lösungen entwickelt, um Ökosysteme und Arten bzw. Populationen in ihrer Anpassungsfähigkeit zu stärken, sowie um notwendige Anpassungen von Populationen zu unterstützen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit relevanten Akteuren der Modellregion. Angestrebt wird ein aktiver, sich mit den Anforderungen durch den Klimawandel auseinandersetzender Naturschutz. Dieser soll die notwendigen Entwicklungen von Natur und Landschaft zur Unterstützung der Anpassung ihrer Prozesse, Funktionen und Leistungen sowie der biologischen Vielfalt fördern.
Ein sich mit den Herausforderungen des Klimawandels beschäftigender Naturschutz ist dabei integrativ und nutzt Synergien bzw. vermeidet Konflikte. Er berücksichtigt die Anstrengungen anderer Umwelt- und Lebensbereiche zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Verminderung der Emission von Treibhausgasen.
Übergreifende Zielstellungen:
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen und Arten bzw. Populationen durch die Verminderung bestehender sowie die Vermeidung zusätzlicher Beeinträchtigungen
Verbesserung der Durchlässigkeit der Landschaft zur Unterstützung klimawandelbedingter Ausweichbewegungen betroffener Arten bzw. Populationen
Handlungsschwerpunkte:
Durch den Klimawandel besonders betroffene Ökosysteme und Arten identifizieren und gezielt stabilisieren
Die Arbeiten des Kapitels Naturschutz basieren auf einer umfangreichen Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse, insb. solcher mit konkretem Bezug zur Modellregion. Das bezieht sich zum einen auf die Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme und Arten (bspw. Edom et al. 2008, Schlumprecht et al. 2005, 2006, UFZ 2012) und zum anderen auf die Identifikation potenziell wirksamer Handlungsansätze und -optionen (bspw. Fuchs et al. 2011, Reich et al. 2012, Ergebnisse des INTERREG-Projektes „Adaptive Management of Climate-induced Changes of Habitat Diversity in Protected Areas“ (HABIT-CHANGE)).
Von besonderer Bedeutung in Bezug auf die Umsetzung in der Modellregion ist die Einbettung in vorhandene Strategie- und Planungsdokumente sowie gesetzliche Regelungen auf unterschiedlichen politisch-administrativen Ebenen. Hervorzuheben sind dabei:
Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel“ der Europäischen Union
„EU-Guidelines on Climate Change and Natura 2000“ (Bouwma et al. 2012)
„Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS)
„Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012“
Entwurf zum Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP, Stand 2012)
Ergebnisse des MORO-Projektes „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel in der Modellregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ (KLIMAFIT).
Von besonderer Bedeutung ist auch die Abstimmung mit relevanten Akteuren. Zu betonen sind hierbei insbesondere das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge sowie das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden (vgl. auch unter Partner).
Klimawandelangepasste Managementpläne für Schutzgebiete erstellen, umsetzen und fortschreiben
Ein zentrales Instrument zum Erhalt und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Zusammen mit der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) soll dazu ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten (Natura 2000) geschaffen werden. Viele Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie sind als empfindlich oder besonders empfindlich gegenüber dem Klimawandel einzuschätzen (vgl. Petermann et al. 2007). Daher ist vielfach eine Optimierung der FFH-Gebiete zur Wahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Arten und -Lebensraumtypen, auch unter den Bedingungen des Klimawandels, erforderlich.
Auf Basis der Arbeiten und Erfahrungen des Interreg-Projekts „Schutzgebietsmanagement im Klimawandel“ (HABIT-CHANGE) sollten von den zuständigen Fachbehörden des Naturschutzes (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) als Amt für Großschutzgebiete, Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL)) gebietsbezogene Managementpläne für Schutzgebiete des nationalen und internationalen Rechts (Naturschutzgebiete (NSG), Natura 2000-Gebiete) unter dem Aspekt des Klimawandels erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Eine kartographische Darstellung ermittelter Sensitivitäten (Habitat-Sensitivitätskarten) in den Schutzgebieten sollte dabei zu einer Erweiterung der bestehenden Managementpläne führen und eine darauf aufbauende, lokal angepasste Maßnahmenplanung ermöglichen.
Nach Abschluss des Interreg-Projekts 2013 sollte dazu das gesammelte Wissen auf Schutzgebiete im Freistaat Sachsen und die hierfür erstellen Management- bzw. Pflege- und Entwicklungspläne angewendet werden. Die Anwendung und Umsetzung sollte zunächst in den Großschutzgebieten von den jeweiligen Gebietsverwaltungen erprobt, und dann die Anwendbarkeit für kleinere Schutzgebiete geprüft werden. Ziel sollte sein, das Verfahren weiter zu entwickeln und auch auf die spezifischen Bedürfnisse kleinerer Schutzgebiete anzupassen und anzuwenden. Wesentliche Möglichkeiten, den Herausforderungen durch den Klimawandel auf der Ebene des einzelnen Gebiets, dessen Umfeldes und des Schutzgebietssystems auf Landesebene zu begegnen, sind in Tabelle 1 strukturiert zusammengestellt.
Wasserabhängige Ökosysteme wie z. B. Moore und Moorwälder, Röhrichte, Klein- und Großseggenriede sind besonders empfindlich gegenüber den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels, v. a. gegenüber sommerlicher Austrocknung (vgl. Edom et al. 2008; Petermann et al. 2007; Schlumprecht et al. 2006; Slobodda 2007).
Auf der Basis vorliegender räumlicher Darstellungen zur Verbreitung grundwasserabhängiger, insbesondere torfbildender Ökosysteme (vgl. SMI 2013, Karte A1.2 Suchraumkulisse Moorrenaturierung und Ergebnisse des Projektes SIMON) sowie von Gebieten mit zu erwartenden Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes durch den Klimawandel sollten von den Fachplanungen des Boden-, Wasser- und Naturschutzes ab sofort Maßnahmen zur gezielten wasserhaushaltlichen Stabilisierung besonders betroffener Ökosysteme ergriffen werden. Zwischen Landnutzern, Kommunal- und Regionalplanung sowie Wasserwirtschaft und Naturschutz sollte umgehend ein Abstimmungsprozess zu den Möglichkeiten einer räumlich differenzierten Moorrenaturierung initiiert werden. Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung empfindlicher und seltener Moortypen. Die wasserhaushaltlichen Vorteile dieser Gebiete können gleichzeitig mit ihrer Funktion als CO2-Senke (Beitrag zum Klimaschutz) kombiniert werden.
Die Voraussetzungen für eine wasserabhängige Ökosysteme nicht beeinträchtigende Nutzung der Grundwasserressourcen schaffen
Wasserabhängige Ökosysteme wie z. B. Feuchtgrünland, Moore und Sümpfe haben eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Um negative Auswirkungen durch den Klimawandel so weit wie möglich zu vermeiden, ist durch Wasserverbände bzw. Trinkwasserversorgungsunternehmen sicher zu stellen, dass Eingriffe in den Landschaftswasserhaushalt nicht zu einer zusätzlichen Belastung dieser Ökosysteme führen. Dies gilt im Besonderen dann, wenn sich diese Ökosysteme in Schutzgebieten befinden. Zusätzlich ist insb. durch regionalplanerische Instrumente (Vorranggebiete (VRG) bzw. Vorbehaltsgebiete (VBG) Natur und Landschaft, Bereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen) vorsorgend darauf hinzuwirken, dass Eingriffe gar nicht erst stattfinden oder auf ein Minimum reduziert werden.
Das betrifft auch eine mögliche Ausweitung der Bewässerung als sektorale Maßnahme der Landwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel (ST (Strategisches Thema) „Land- und Forstwirtschaft“ im Klimaanpassungsprogramm). Neben vielfältigen Einzelmaßnahmen der Landwirtschaft zur Verminderung der Notwendigkeit zur Bewässerung wird auch eine Flexibilisierung der Steuerung der Grundwasserentnahme angestrebt (ST „Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft“ im Klimaanpassungsprogramm).
Im Landesentwicklungsplans (LEP) ist vorgegeben, Gebiete mit zu erwartenden Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes durch den Klimawandel als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ zu benennen (SMI 2013, G 4.1.1.19, Z 4.1.2.1, S. 110). Außerdem sollten Gebiete mit einem hohen Anteil grundwasserabhängiger Ökosysteme im Landschaftsrahmenplan ausgewiesen und entsprechende Maßnahmenvorschläge formuliert werden.
Durch die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels ist mit einer Zunahme negativer Einwirkungen auf Schutzgebiete auch aus deren Umland zu rechnen. Das kann in der Modellregion insb. Beeinträchtigungen des Gebietswasser- oder Stoffhaushaltes von wasserabhängigen Ökosystemen betreffen, vorrangig im Zusammenhang mit der Landnutzung. Eine bessere „Pufferung“ der entsprechenden Ökosysteme und Habitate (v.a. nährstoffarme Moore, Feuchtwiesen, Stand- und Fließgewässer) bzw. die Verminderung negativer Einwirkungen sind anzustreben, um den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen in Schutzgebieten zu erhalten und zu verbessern. Nur in ausreichend großen Populationen sind die Individuen in der Lage, durch das Erschließen neuer Gebiete notwendige räumliche Anpassungen an sich ändernde Klimabedingungen zu bewältigen (Bouwma et al. 2012).
Durch die Naturschutzbehörden, das LfULG und den SBS sind dazu mittelfristig die Möglichkeiten für die Einrichtung von „Pufferzonen“ im Umfeld bestehender Schutzgebiete zu prüfen, v. a. als Übergangszonen zu intensiv genutzten Bestandteilen der Landschaft. Dabei sollten, unter Berücksichtigung des Reliefs und von Wassereinzugsgebieten, auch diejenigen Schutzgebiete ermittelt werden, für die eine solche Abpufferung gegenüber Randeinflüssen, die sich mit dem Klimawandel verschärfen können (z. B. Nährstoffeintrag, Erosion, Wassermangel oder -entzug) vorrangig anzustreben ist. Hierbei sollte darauf geachtet werden, mit diesen Pufferzonen nach Möglichkeit auch die Biotopverbundplanung zu fördern, um wertvolle Biotoptypen, Pflanzengesellschaften oder sensitive FFH-Lebensraumtypen auch langfristig erhalten und ihren Erhaltungszustand verbessern zu können (vgl. Bouwma et al. 2012).
Weiterhin sollten die Möglichkeiten zur Steuerung der Landbewirtschaftung in solchen Pufferzonen ausgelotet werden und mit weiteren Aspekten des Ressourcenschutzes (Wasser, Boden) abgestimmt werden. Das betrifft zum Beispiel integrierte Gewässerentwicklungskonzepte oder Ansätze zur Reglementierung der Landnutzung in Einzugsgebieten von Talsperren (ST „Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft“ im Klimaanpassungsprogramm). Hierbei sollten auch die Anwendungsmöglichkeiten bestehender Förderrichtlinien (z.B. RL „Natürliches Erbe“) sowie Möglichkeiten einer planerischen Festlegung (z.B. die im LEP (SMI 2013, S. 116) vorgesehene Ausweisung von VBG als „Pufferzonen um VRG „Arten- und Biotopschutz“ im Regionalplan) genutzt werden.
Bei FFH-Gebieten sollte dies insbesondere auf Basis der bestehenden Managementpläne erfolgen. Ebenso wie für die sonstigen Schutzgebiete (vgl. oben) sollten diejenigen FFH-Lebensraumtypen und Habitate von FFH–Arten ermittelt werden, für die eine Abpufferung gegenüber Randeinflüssen, die sich mit dem Klimawandel verschärfen können, vorrangig anzustreben ist. Ziel ist, die FFH-Lebensraumtypen und die Habitate der FFH-Arten in einen günstigen Erhaltungszustand zu versetzen bzw. auch unter den Bedingungen des Klimawandels einen solchen beibehalten zu können. Entsprechende Gefährdungen und potentiell beeinträchtigende Nutzungen und Randeinflüsse sollten minimiert werden (vgl. Bouwma et al. 2012, Hodgson et al. 2009, 2011). Eine Einschätzung der Sensitivität der 47 sächsischen FFH-Lebensraumtypen zeigt Abbildung 4.
Sensitive Ökosysteme mit hoher Bedeutung als CO2-Senke sichern und fördern
Bestimmte Ökosysteme wie Moore, Moorwälder, Sümpfe, nasses bis feuchtes Grünland und alte Wälder weisen ein hohes oder sehr hohes Kohlenstoff-Bindungsvermögen (CO2-Senkenleistung) auf. Sie sind gleichzeitig häufig sehr gefährdete Biotoptypen und beson-ders empfindlich gegenüber dem Klimawandel (z.B. Änderungen der klimatischen Wasserbilanz).
Im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Regionalplanung ist zu prüfen, wie solche, gegenüber dem Klimawandel besonders empfindlichen Ökosysteme, die gleichzeitig auch eine hohe Bedeutung als CO2-Senke haben, oder Gebiete mit sehr hohen und hohen Kohlenstoffvorräten sind, durch Einführung adäquater Kriterien für die Ausweisung von VRG/VBG erhalten und vor nachteiligen Nutzungsänderungen geschützt werden können. Eine Möglichkeit bestünde darin, diese Gebiete als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ auszuweisen (vgl. SMI 2013, S. 109-110).
Weiter ist zu prüfen und räumlich zu konkretisieren, wie eine Aktivierung landnutzungsbedingter CO2-Minderungspotenziale in Kombination mit den Belangen Naturschutz und Schutz des Landschaftswasserhaushalts erreicht werden kann. Möglichkeiten dafür ergeben sich z. B. durch räumlich differenzierte Nutzungsänderungen oder –extensivierungen v. a. in Mooren und Feuchtgrünland oder durch Waldmehrung (vgl. hierzu SMUL 2013, Entwurf für eine neue sächsische Waldstrategie).
Kriterien für eine standortverträgliche Land- und Forstwirtschaft als Beitrag zur CO2-Minderung sollten in Abstimmung zwischen den einschlägigen Fachbehörden und Landnutzern ergänzt und konkretisiert werden (vgl. Jensen et al. 2011, SRU 2012). Bei künftigen Fortschreibungen der Fachbeiträge Naturschutz und Landschaftspflege, einschließlich der Leitbilder für Natur und Landschaft in der Regionalplanung, sollten entsprechende Aspekte auf ihren Ergänzungs- und Integrationsbedarf hin geprüft werden. Auf der Basis entsprechender Gebietskulissen (v. a. zur Moorrenaturierung und zu alten Wäldern) sollten gebietsbezogene Umsetzungskonzepte erarbeitet werden.
Klimaanpassung empfindlicher Waldarten und -lebensraumtypen fördern und mit sonstigen positiven Waldfunktionen kombinieren
Zahlreiche hochgradig gefährdete und empfindliche Pflanzengesellschaften und Waldlebensräume besitzen gleichzeitig eine hohe Wirksamkeit im CO2-Bindungsvermögen sowie Potenziale für weitere Waldfunktionen.
Von der forstlichen Rahmenplanung sollten die vorhandenen Waldfunktionskarten unter dem Aspekt Klimaanpassung aktualisiert werden, damit sie von Regional- und Kommunalplanung im Rahmen der jeweiligen nächsten Fortschreibung in die Planwerke eingearbeitet werden können. Hierbei sollten spezifische Empfindlichkeiten (z. B. die Gefährdung empfindlicher Waldarten und Waldlebensraumtypen (Abbildung 6), daneben auch Waldbrandgefahr, Trockenstress etc.) beurteilt werden. Diese können dann zur planerischen Festlegung von VRG „Schutz des vorhandenen Waldes“ (vgl. SMI 2013, S. 116) beitragen.
Mögliche Ausweisungskriterien für solche, aber auch für weitere VRG/VBG (z. B. „Waldmehrung“, „regionale Grünzüge“) sollten insbesondere in Schwerpunktbereichen des Schutzes sensitiver Wald-Arten (Rote Liste-Arten, FFH-Arten des Waldes) sowie sensitiver Wald-Biotoptypen und Wald-FFH-Lebensraumtypen, weiterhin in den identifizierten Kernflächen des Biotopverbundes, in der Gebietskulisse landesweit bedeutsamer Biotopverbundflächen (vgl. SMI 2013, Karte 7), in Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts oder der Retentionsleistung sowie in Verbindung mit regional bedeutsamen Grundwasser- und Frischluftentstehungsgebieten angewendet werden.
Bei Waldmehrungs- oder umbaumaßnahmen ist insbesondere in solchen Gebietskulissen verstärkt auf die Verwendung naturschutzfachlich geeigneter (i.d.R. heimischer) Herkünfte sowie insgesamt auf die Etablierung einer hohen Strukturvielfalt Wert zu legen. Weiterhin sind mögliche Potenziale vorhandener Flurgehölze als Refugialbiotope für standorttypische Pflanzen- und Tierarten zu berücksichtigen bzw. zu nutzen.
Auf der Basis von Gebietskulissen zu alt- und totholzreichen Wäldern (Bestand und Eignung) sollten von Naturschutz und Forstwirtschaft in Abstimmung mit dem biotischen und abiotischen Ressourcenschutz (v. a. Boden, Wasser) gebietsbezogene Umsetzungskonzepte für eine Förderung der CO2-Senkenleistung erarbeitet werden. Dies kann beispielsweise durch die Erhöhung der Umtriebszeiten oder die Förderung des Bestandesvorrats und der Humusbildung in Waldböden umgesetzt werden.
Mögliche qualifizierende Kriterien in der Fortschreibung der Regionalplanung können das Vorkommen mindestens zwei regional bedeutsamer, sich überlagernder Waldfunktionen sein (vgl. entsprechende Vorgehensweis bei den Vulnerabilitätsstudien Oberlausitz oder Westsachsen).
Für den Freistaat Sachsen wurden spezifische Waldumbaudringlichkeiten ermittelt (Maßnahmenblatt 3.11.2, Maßnahmenblatt 3.12.1). Diese basieren zum einen auf der Klassifikation klimarelevanter Gefährdungen (bspw. Borkenkäferbefall, Trockenstress, Sturm- und Windwurf, Waldbrand; vgl. REGKLAM-Produktbericht P 3.3.2a), zum anderen auf der Darstellung der Potenziale für bestimmte Waldfunktionen (Wasser- und Bodenschutz, Klima- Landschafts- und sozialen Schutzfunktionen; vgl. REGKLAM-Produktbericht 3.3.2b). Innerhalb der vorgeschlagenen Vulnerabilitätsanalyse für die Modellregion (Maßnahmenblatt 5.1.1) sollte geprüft werden, wie diese Erkenntnisse für den ökologischen Waldumbau genutzt werden und dabei zu den Zielen der Klimaanpassung im Naturschutz sowie zum Klimaschutz beitragen können.
Die Identifikation von Kernflächen des Biotopverbundes als Gebietskulisse für die Unterstützung klimawandelbedingt notwendiger Ausweichbewegungen planerisch berücksichtigen und entwickeln
Ein funktionierender Biotopverbund gilt als eine der wichtigsten Anpassungsmaßnahmen. Die Modellregion weist in diesem Zusammenhang einen hohen Anteil an Talräumen auf, die wichtige Achsen des Biotopverbundes darstellen können. Zur Klimaanpassung ist die beschleunigte Umsetzung des Biotopverbundes notwendig.
Auf der Basis des LEP (SMI 2013, Karte 7: Gebietskulisse für die Ausweisung eines großräumig übergreifenden Biotopverbundes) und unter Berücksichtigung der Aussagen der Regionalpläne (VRG/VBG „Natur- und Landschaft“- künftig als VRG/VBG „Arten- und Biotopschutz“, SMI 2013, Anhang A1, Kap. 2.2.2.2) ist die weitere Konkretisierung der Gebietskulisse für den Biotopverbund in den kommenden Fortschreibungen der Regionalpläne und ihre Umsetzung auf kommunaler Ebene (z. B. im Rahmen der Landschafts- bzw. Flächennutzungsplanung) anzustreben.
Dabei sind auch die „Fachlichen Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund“ (LfUG 2007) und das „Lebensraumverbundsystem für großräumig lebende Wildtiere mit natürlichem Wanderungsverhalten“ (SMI 2013, Karte 8) einzubeziehen. Solche „Wanderungs- oder Anpassungskorridore“ sollten auch die bestehenden überregionalen Bezüge und Anknüpfungspunkte (vgl. LfUG 2007, Abbildung 7; vgl. auch Fuchs et al. 2010 zu bundesweiten und internationalen Biotopverbundachsen) sowie die aus überregionaler Sicht ermittelte Differenzierung ökologischer Anspruchstypen (Wald, Offenland trocken und feucht, nach Reich et al. 2012) berücksichtigen und weiter entwickeln.
Zwischen den Akteuren aus Landesplanung, Regionalplanung, Naturschutz und den Trägern der kommunalen Landschafts- bzw. Flächennutzungsplanung sollte ein Abstimmungsprozess in Gang kommen. Das Ziel ist die Umsetzung der landesweiten Zielstellungen für einen Biotopverbund in der Modellregion, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse zur Klimawandelanpassung, auf der Ebene der Kommunen. Dazu ist, als Grundlage für einen funktionierenden Biotopverbund auf kommunaler Ebene, von der Ebene des landesweiten Biotopverbundes über die regionale Ebene schrittweise eine weitere, inhaltliche und räumliche, Konkretisierung anzustreben.
Entwicklungsflächen und Trittsteine bereitstellen, entwickeln und in den Biotopverbund einbeziehen
Für einen funktionierenden Biotopverbund sind neben Kernflächen (z. B. NSG, FFH-Gebiete) auch Entwicklungsflächen (im Umfeld von Schutzgebieten) und Trittsteine (zwischen Schutzgebieten; z. B. Biotope, Kleinstrukturen in agrarisch genutzten Gebieten und Kulturlandschaftselemente) erforderlich, um klimawandelbedingte Wanderungen und Ausweichbewegungen zu ermöglichen (vgl. Bouwma et al. 2012, Huntley 2007).
Entwicklungsflächen erfüllen zum Zeitpunkt ihrer Ausweisung noch nicht die Kriterien für Schutzgebiete, aber sind geeignet, künftig einen solchen Status erreichen zu können (ggf. auch durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen). Die in solchen Gebieten ablaufenden Entwicklungsprozesse können mittelfristig zur Bildung einer Vielzahl neuer geeigneter Habitate beitragen, auch im Hinblick auf sich ggf. entwickelnde neue oder veränderte Habitat-Ansprüche der sich verändernden heimischen Artenvielfalt.
Trittsteine sind z. B. Biotope, kleinflächige Schutzgebiete wie geschützte Landschaftsbestandteile, FFH-Lebensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten, aber auch Kleinstrukturen in agrarisch genutzten Gebieten und Kulturlandschaftselemente. Solchen Trittsteinen wird eine sehr hohe Bedeutung zugesprochen (z. B. Huntley 2007), da sie in überschaubaren Zeiträumen entwickelt werden können, und kurzfristig die erforderlichen schnellen Wanderungen unterstützen können.
Bestehende Schutzgebiete, als wesentliche Bestandteile der bisherigen Biotopverbund-planungen, sollten daher in den kommenden Fortschreibungen der Regional- und Kommunalplanung weiter um Entwicklungsflächen sowie um Trittsteine ergänzt werden. Hierbei sind Talräume und klimatische Gradienten (z. B. vom Tiefland ins Erzgebirge) vorrangig zu berücksichtigen. Dabei sollte neben den bisherigen Schwerpunkten „Auen“ und „Wälder“ (vgl. LfUG 2007) folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Mooren und Feuchtgebieten, Moorrenaturierung (im Tiefland in Zusammenarbeit mit der Oberlausitz und Westsachsen; Erzgebirge), Fließgewässern und ihren Talräumen (von der Elbe bis in die Hochlagen des Erzgebirges) sowie Trockenstandorten (Tiefland bis Hochlagen Erzgebirge, Talräume).
Dabei bestehen vielfach Potenziale für Synergien zu Maßnahmen zum Schutz des Bodens (z. B. Tiefenlinien-Begrünung in erosionsgefährdeten Gebieten), des Wassers (z. B. Uferrandstreifen an Fließgewässern; Grünland in Wasserschutzgebieten) oder des Stadtklimas (z. B. Flächen für die Entstehung und Zuleitung von Kalt- und Frischluft). Um diese Potenziale identifizieren und räumlich darstellen zu können, sollten die im Projekt erarbeiteten Modellierungstools zur Landschaftsstruktur und Erosion (ST Land- und Forstwirtschaft im Klimaanpassungsprogramm) systematisch in der Gebietskulisse für die Ausweisung eines großräumig übergreifenden Biotopverbundes (SMI 2012, Karte 7) angewendet werden.
Die Wirksamkeit von Entwicklungsflächen und von Trittsteinen kann verstärkt werden, indem diese in entsprechend großräumig ausgewiesenen Gebietskulissen des Biotopverbundes angesiedelt werden. Das betrifft im Besonderen bestehende Lücken im Biotopverbundsystem bzw. Gebiete, in denen Lücken durch die Auswirkungen und Anforderungen des Klimawandels zu erwarten sind (vgl. Abbildung 8).
Im LEP (SMI 2013) werden unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausweisung solcher Flächen vorgeschlagen - bspw. als VBG im Rahmen der Regionalpläne, als Flächenpool zur Umsetzung der Eingriffsregelung oder auch als Option für die Nachnutzung ehemalig militärisch genutzter Flächen.
Erfordernisse des landesweiten und regionalen Biotopverbundes zur Klimaanpassung bei lokalen Planungen berücksichtigen
Ein großräumiger Biotopverbund zur Anpassung an den Klimawandel kann nur wirksam sein, wenn er auf lokaler Ebene funktioniert. Neue Barrieren oder Beeinträchtigungen der Wanderbewegung von Arten (sowohl bei aquatischen als auch terrestrischen Lebensräumen) sollten daher nicht entstehen. Eine Verringerung der Gewässer- und Auen-Durchgängigkeit durch bauliche Maßnahmen (z. B. Wasserkraftnutzung; Baugebiete) oder die Anlage von Verkehrswegen in konkretisierten Biotopverbundachsen kann in Konflikt treten mit den Belangen der Klimaanpassung. Auf lokaler Ebene müssen künftig die Belange übergeordneter großräumiger Klimaanpassung (großräumiger Biotopverbund) besser berücksichtigt werden, um die Entstehung neuer Barrieren zu vermeiden und bestehende Barrieren zu vermindern.
Zur pro-aktiven Vermeidung bzw. Bewältigung entsprechender Probleme (lokale Barrieren im überregionalen Biotopverbund) sollte durch die Regionalen Planungsverbände eine Informationsbroschüre entwickelt werden. Darin sollten für Landschafts- und Ortsplanung, bautechnische Planung und Naturschutzplanung Möglichkeiten für integrierte Lösungsstrategien zur Verringerung bestehender Barrieren sowie zu deren Umsetzung vor Ort dargestellt werden. Für den aquatischen Biotopverbund kann dies den Rückbau von Querbauwerken, die Renaturierung von Gewässerabschnitten, das Anlegen von Durchlässen und Fischaufstiegsanlagen sowie den Umbau von Abstürzen beinhalten (vgl. SMI 2013 Anhang A1, Kap. 2.2.2.2 und 2.4.2.2 zur Gewässerdurchgängigkeit: FZ 29 (Bezug zu Z 4.1.1.3 und Z 4.1.2.3)). Für den terrestrischen Biotopverbund kann dies die Anlage von Grünbrücken, Trittsteinen, Eigenentwicklungsbereichen, die Durchgrünung von Ortsrandlagen sowie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von landschaftstypischen Gehölzstrukturen, Waldrändern und Hecken beinhalten (vgl. SMI 2013 Anhang A1, Kap. 2.2.2.1 und 2.2.2.2).
Durch eine planerische Steuerung mit dem Ziel einer räumlich priorisierten Durchführung solcher Maßnahmen, bspw. orientiert an überregionalen und landesübergreifenden Verbundachsen (wie im Folgenden dargestellt), wird einer Erhöhung der Effizienz, aber auch der Umsetzungschancen angestrebt.
Gemäß der in Abbildung 9 dargestellten überregionalen und landesübergreifenden Verbundtypen (Auenverbund: Talraum Elbe, Waldverbund: u. a. Erzgebirgskamm; vgl. LfUG 2007; vgl. auch SMI 2013, Karte 7) stellen in der Modellregion viele (meist zur Elbe fließende) Fließgewässer mit ihren Talräumen die Grundlage für regionale Biotopverbundachsen dar.
Abbildung 10 verdeutlicht in diesem Zusammenhang die intensive Vernetzungsfunktion von Fließgewässer-Ökosystemen in der Modellregion. Diese verbinden eine große Zahl von Schutzgebieten, und reichen häufig vom Tiefland bis ins Mittelgebirge, d. h. stellen klimatische Gradienten bereit, die zur Klimaanpassung genutzt werden können. In solchen Bereichen sind die Verringerung von Barrieren und die Verbesserung des aquatischen und terrestrischen Biotopverbundes von vorrangiger Bedeutung.
In der Modellregion liegen mehrere Siedlungsbereiche in überregionalen und landesübergreifenden Achsen des Biotopverbundes (z. B. Dresden, Radebeul, Pirna, vgl. Abbildung 11). Mittelfristig sollten innerhalb der Modellregion die bestehenden Planungen zum Biotopverbund von Städten im Elbtal oder in Seitentälern mit den angrenzenden Planungsregionen abgestimmt werden (wie z.B. zwischen Stadt Dresden und Landkreis Meißen bzw. Sächsische Schweiz bereits durchgeführt) und mit regionalen oder landesweiten Biotopverbundsystemen harmonisiert werden.
Ziel ist, Einschränkungen der Durchgängigkeit von Fließgewässern und Auen sowie Einschränkungen von waldbewohnenden Arten an den Talhängen durch urbane Räume zu mindern und großräumige Ausbreitungsmöglichkeiten von Arten zu fördern. Städte und angrenzende Landkreise sollten sich abstimmen, um Biotopverbundplanungen adäquat umzusetzen. Regionale oder kommunale Grünzüge können dadurch in den landesweiten Biotopverbund integriert werden. Vorhandene, für Arten und Lebensgemeinschaften und ihre Lebensräume bedeutsame Flächen innerhalb von Siedlungen und an ihrem Rand, sollen erhalten werden. Die Möglichkeiten für die Entwicklung neuer naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen müssen dargestellt werden, so dass diese Flächen mit den Flächen des lokalen oder regionalen Biotopverbundes im Umfeld der Siedlungsräume vernetzt werden können. Wichtige Maßnahmenbereiche sind die Renaturierung von Gewässern und ihren Auen, die Eigenentwicklung von Flächen (z.B. Industriebrachen), die Integration von Aspekten des Arten- und Biotopschutzes in die Anlage und Pflege öffentlicher Grünflächen sowie die Erhaltung bzw. Neupflanzung von gebietstypischen Gehölzstrukturen (vgl. SMI 2013, Anhang A1, vgl. auch REGKLAM-Produktbericht 3.1.2d, ST „Gebäude, städtebauliche Strukturen und Grün- und Freiflächen“ im Klimaanpassungsprogramm bzw. Maßnahmenblatt 1.3.1).
Insbesondere durch Lössböden und Ackerbau geprägte Teilräume der Modellregion (ST Land- und Forstwirtschaft im Klimaanpassungsprogramm) weisen vielfach gleichzeitig eine hohe Erosionsanfälligkeit sowie eine hohe Notwendigkeit zur Erhöhung agrarstruktureller Vielfalt auf.
Bislang werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen der Regionalplanung u. a. gezielt in „Sanierungsgebiete ausgeräumte Agrarlandschaft“ gelenkt, um in den gegenwärtig besonders strukturarmen Gebieten eine Verbesserung zu erzielen (RP OE/OE 2009). Dieser Ansatz verfolgt unterschiedliche Zielstellungen, und a. die Verbesserung des Lokalklimas bzw. den Schutz der (landwirtschaftlich genutzten) Böden vor Wind- und Wassererosion.
Maßnahmen zur Erhöhung agrarstruktureller Vielfalt im Hinblick auf die Erhöhung der Durchlässigkeit der Landschaft für klimawandelbedingte Ausweichbewegungen betroffener Arten bzw. Populationen dagegen sollten durch Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden bevorzugt in ausgewiesene Gebietskulissen des Biotopverbundes (SMI 2013, Karte 7) und insbesondere in Verbindungs- und Entwicklungsflächen des Biotopverbundes (vgl. oben) gelenkt werden.
Beide Ansätze haben (auch in Zukunft) ihre Berechtigung. Deshalb erscheint eine entsprechende Differenzierung von Zielgebieten zur Aufwertung der agrarstrukturellen Vielfalt entsprechend der verfolgten Zielstellungen sinnvoll. Neben den bestehenden „Sanierungsgebieten ausgeräumte Agrarlandschaft“ könnten durch die Formulierung entsprechender Ziele und Grundsätze in den Regionalplänen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zur Förderung der Entwicklung einer überdurchschnittlichen agrarstrukturellen Vielfalt, insbesondere in den angesprochenen Gebietskulissen zur Unterstützung klimawandelbedingt notwendiger Wanderungen, beizutragen und damit die Klimaanpassung zielgerichtet zu unterstützen.
Dabei können sich vielfältige Synergien ergeben. Damit bspw. entsprechend geeignete Agrarumweltmaßnahmen gezielt im Hinblick auf Ihren Beitrag für den lokalen Biotopverbund eingesetzt werden können, sollten (aufbauend auf der bekannten Gebietskulisse erosionsgefährdeter Gebiete und besonders erosionsanfälliger Tiefenlinien) die Potenziale für Synergien zwischen Tiefenlinienbegrünung und kleinräumigem Biotopverbund bzw. Strukturanreicherung in der Agrarlandschaft geprüft werden (vgl. auch Einzelmaßnahmen im ST Land- und Forstwirtschaft im Klimaanpassungsprogramm).
Gleichzeitig ist insbesondere in den genannten Gebietskulissen zu prüfen bzw. darauf hinzuwirken, dass mögliche Konflikte entsprechend vermieden werden. Das kann die Intensivierung und Monotonisierung der Landbewirtschaftung im Allgemeinen, sowie den möglichen intensiveren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, als Folge einer nicht bedarfsgerecht erfolgenden Ausweitung konservierender Bodenbearbeitung im Speziellen, umfassen.
Als Grundlage für Maßnahmen in diesem Zusammenhang kann eine vorhandene Methode (GISCAME) zur Bewertung der Auswirkungen von Änderungen bestimmter Landnutzungsformen auf die Bereitstellung ausgewählter Boden- und Ökosystemdienstleistungen genutzt werden. Dabei wurde u. a. beispielhaft modelliert und bewertet, wie sich Aufforstungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Waldtypen sowie Umwandlungen von Acker- in Grünlandnutzung auf die „ökologische Integrität“ als einen Indikator für die „Durchlässigkeit der Landschaft“ auswirken können. Gegenwärtig wird daran gearbeitet, die Methode im Hinblick auf die Integration von Agroforstsystemen bzw. Kurzumtriebsplantagen als neue Landnutzungsart zu erweitern. Die Methode sollte systematisch auch auf andere Ökosystemfunktionen angewendet werden, z. B. Gewässerschutz oder die Bereitstellung von Biomasse.
Habitat-Fragmentierung bzw. Flächenverbrauch gezielt vermindern
Vor dem Hintergrund einer hohen und weiter zunehmenden Fragmentierung der Landschaft (für Sachsen siehe z.B. Tröger 2012) bzw. von Lebensräumen, und im Zusammenhang mit dem, durch den Klimawandel erhöhten, Bedarf an einem funktionierenden Biotopverbund (vgl. oben), sollte das „Handlungsprogramm zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme des Freistaat Sachsen“ in der Modellregion von den beteiligten Behörden und Organisationen systematisch angewendet und umgesetzt werden.
Kommunen, Fachbehörden und Planer sollten konkrete Lösungsansätze erarbeiten, wie ab sofort bestehende Fragmentierungen vermindert sowie zusätzliche Fragmentierungen vermieden werden können. Hierbei sollten bauliche Maßnahmen an Verkehrswegen (z. B. Grünbrücken) ebenso behandelt werden wie organisatorische (z. B. interkommunale Gewerbegebiete).
Insbesondere sollten dabei in den identifizierten Kernflächen des Biotopverbundes und der Gebietskulisse für einen großräumig übergreifenden Biotopverbund (SMI 2012, Karte 7) bestehende Barrieren in terrestrischen und aquatischen Lebensräumen („Biotopverbund auf Landes-, regionaler und lokal Ebene planen“, ST „Wasserwirtschaft und Wasserhaushalt“ im Klimaanpassungsprogramm) zur Durchgängigkeit von Fließgewässern) oder zwischen unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen (UZVR) ermittelt, bewertet und Möglichkeiten zu einer Abmilderung der Lebensraumzerschneidung gesucht werden. Die vorhandenen UZVR stellen wichtige großflächige Räume dar, die zusammen mit dem Biotopverbund eine wichtige Voraussetzung für klimawandelbedingt notwendige Ausweichbewegungen von Arten darstellen. Die Modellregion ist geprägt durch einige wenige UZVR im Südosten und Nordosten, sowie kleinere UVZR westlich von Dresden (SMI 2013, Karte 5). Die vorhandenen UZVR in der Modellregion sollten erhalten werden.
Weiter ist auf mögliche Synergiepotenziale zum Ziel kompakter Siedlungsstrukturen bzw. der Vermeidung weiterer Zersiedlung zu verweisen (ST „Gebäude, städtebauliche Strukturen und Grün- und Freiflächen“ im Klimaanpassungsprogramm), da dies ein wichtiger Beitrag zur Fragmentierung der Landschaft bzw. Flächeninanspruchnahme ist.
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